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   BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87   

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BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87 (https://dejure.org/1987,18860)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1987 - 5 B 103.87 (https://dejure.org/1987,18860)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1987 - 5 B 103.87 (https://dejure.org/1987,18860)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründetheit einer Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für den ermessensfehlerfreien Erlass einer vorläufigen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    Damit aber kann die Abweichung in einer Rechtsfrage nicht dargetan werden (s. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 _ ).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 5 B 116.86

    Wiederzuweisung eines im Rahmen eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang beanstanden, daß nur die von ihnen eingelegte, nicht aber auch die vom Kläger zu 2 außerdem allein erhobene (unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 B 116.86 geführte) Nichtzulassungsbeschwerde berücksichtigt worden sei.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    steht schon entgegen, daß diese Entscheidungen, was die Voraussetzungen einer vorzeitigen Ausführungsanordnung und den Erlaß der Überleitungsbestimmungen angeht, nicht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift, d.h. insbesondere des § 63 FlurbG, sondern noch zur Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung ergangen sind (vgl. BVerwG. Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    Danach ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, in der Beschwerdeschrift zu bezeichnen, d.h. unter anderem nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle genau zu benennen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - )- Dies ist hier nicht geschehen.
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    Denn dem Beschwerdevortrag ist weder zu entnehmen, welche tatsächlichen Vorgänge nach Auffassung der Kläger Gegenstand dieser Befragung hätten sein sollen, noch ist daraus ersichtlich, mit welchen Erklärungen bei der Befragung hätte gerechnet werden können (zu den Anforderungen in dieser Richtung s. z.B. BVerwG. Beschluß vom 9- Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - ).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    daß das angefochtene Urteil im Sinne dieser Bestimmung von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 93-56 - (RdL 1959, 26) und vom 13. Juli 1961 - BVerwG 1 C 27.60 - (BVerwGE 12, 341 [BVerwG 13.07.1961 - BVerwG I C 27.60]) abweichen könnte.
  • BVerwG, 13.07.1961 - I C 27.60

    Rechtliche Ausführung eines Umlegungsplanes - Ausführung einer Planänderung nach

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 5 B 103.87
    daß das angefochtene Urteil im Sinne dieser Bestimmung von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 93-56 - (RdL 1959, 26) und vom 13. Juli 1961 - BVerwG 1 C 27.60 - (BVerwGE 12, 341 [BVerwG 13.07.1961 - BVerwG I C 27.60]) abweichen könnte.
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